Seit dem 04.06.2021 darf wieder trainiert und unter bestimmten Voraussetzungen auch Wettkampfsport betrieben werden. Hier nun die Eckpunkte:
Sport in Hallen / geschlossenen Räumen:
- Bundes- und Kadertraining sowie Berufsporttreibende ohne Einschränkungen.
- Trainingsgruppen bis zu 10 Personen mit einer Testpflicht für alle Anwesenden.
- Trainingsgruppen mit Sporttreibenden bis einschließlich 14 Jahre in Gruppen bis zu 20 Personen ohne Testpflicht plus eine Betreuungsperson mit Testpflicht.
- Pro separatem Hallenteil (bei vorhandenen und tatsächlich genutzten Trennvorhang) ist eine 10er-Gruppe bzw. 20er-Gruppe (bei Kindern bis 14 Jahre) zugelassen, die Gruppen dürfen sich nicht vermischen. Bei defektem Trennvorhang/hängen ist pro Halle unabhängig von der Hallengröße nur eine Sportgruppe zulässig.
- Die Umkleidekabinen sollten nur so kurz wie möglich und nur zum Umziehen genutzt werden. Die maximale Personenanzahl pro Kabine ist dem Aushang! an der jeweiligen Kabinentür zu entnehmen. Während des Aufenthalts in den Kabinen und in den Sanitärräumen (Duschen und Toiletten) sind die Fenster zu öffnen.
Ab Betreten der Halle ist eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, bis entweder aktiv an der Sporteinheit teilgenommen oder die Halle verlassen wird.
Zuschauer bei Trainingseinheiten sind nicht erlaubt!
Wettkampfbetrieb in den Sporthallen ist aufgrund der aktuellen Vorgaben weiterhin nicht möglich. Insbesondere bzw. auch nicht mit ständig wechselnden Gruppen.
Sport im Freien auf öffentlichen Sportanlagen
Der Sport auf Sportanlagen im Freien ist erlaubt für
- Bundes- und Kadertraining sowie Berufsporttreibende ohne Einschränkungen.
- Trainingsgruppen bis 10 Personen aus höchstens 5 Haushalten mit Abstand und ohne Testpflicht (Individualsport).
- Trainingsgruppen beliebiger Größe ohne Abstand mit einer Testpflicht für alle Teilnehmenden (organisierter Vereinssport).
- Trainingsgruppen mit Kindern bis zu 14 Jahren bis zu 20 Personen ohne Test mit einer übungsleitenden Person mit Testpflicht (wenn die Gruppe größer als 20 Personen sein soll, gilt für alle Teilnehmenden eine Testpflicht!).
Wettkämpfe im Freien sind erlaubt, wenn sie im Rahmen der Nutzungs- und Hygienekonzepte des jeweiligen Verbandes stattfinden.
Alle Teilnehmenden (auch Trainer und Betreuer) haben für den Wettkampf eine Testpflicht.
Auch Trainingsspiele und –wettkämpfe mit anderen Vereinen/ Trainingsgruppen unterliegen diesen Regeln.
Zuschauer bleiben sowohl bei Wettkämpfen als auch bei Trainingseinheiten nicht erlaubt!
Umkleidekabinen und Duschen
Die Umkleidekabinen und Duschen auf den Sportplätzen stehen wieder zur Verfügung unter den Voraussetzungen
- Die Anzahl der pro Kabine zugelassenen Personen ist ausnahmslos einzuhalten.
- Ab Betreten des Gebäudes muss bis zum Verlassen des Gebäudes eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden (außer während des Duschens).
- Die Fenster bzw. Lüftungsgelegenheiten müssen geöffnet werden.
- Der Aufenthalt in den Kabinen soll so kurz wie möglich gestaltet werden und nur für das Umkleiden genutzt werden.
- Taktik- und Mannschaftsbesprechungen, Kabinenfeste, das „Feierabend-Getränk“ und ähnliche längere Aufenthalte in den Kabinen sind nicht gestattet.
Wenn diese Regelungen nicht eingehalten werden, können zusammen mit den jeweils zuständigen Fachverbänden entsprechende Sanktionen verhängt werden.
Wir appellieren an alle Nutzenden, sich an diese Regelungen zu halten, um die neu gewonnenen Freiheiten nicht wieder einbüßen zu müssen.
Nach Aussage des Bezirksamtes Mitte steht folgendes in Aussicht. Sofern die Inzidenzzahlen weiterhin stabil niedrig unter den vorgegebenen Grenzwerten bleiben, kann voraussichtlich ab dem 18.06.2021 mit weiteren Lockerungen gerechnet werden.
Eine schlechte Nachricht gibt es aber für unsere Schwimmabteilung. Der Bereich Schwimmen ist leider nach wie vor für die Erleichterungen nicht vorgesehen. Das heißt, für unsere Schwimmenden ist weiterhin warten und durchhalten angesagt, leider!
Ansonsten gilt auch weiterhin,
Durchhalten und gesund Bleiben!
Euer Vorstand